MPU Gründe

Die folgenden vier Problemfelder veranlassen die Fahrerlaubnisbehörde meist dazu, eine MPU anzuordnen:

1.MPU aufgrund von Alkohol

Mehrere Verkehrskontrollen mit einem Alkoholwert ab 0,5 Promille oder bei eine Auffälligkeit ab 1,2 Promille führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sie kann nur erneut beantragt werden, wenn ein positives MPU-Gutachten vorliegt. Es müssen zusätzlich bestimmte Abstinenzzeiträume eingehalten werden. Über einen längeren Zeitraum, der sich zwischen drei und 12 Monaten liegt, müssen Analysen des ETG-Wertes entweder über Haar- oder Urinproben erbracht werden. Aus der Höhe dieser Werte können Rückschlüsse zum Trinkverhalten gezogen werden.

2.MPU aufgrund von Punkten

Eine MPU kann auch ab einem Punktestand von 8 Punkten im Verkehrszentralregister gefordert werden. Hier handelt es sich um mehrere verschiedene Delikte und unsere Vorbereitung in Kassel dient dann hauptsächlich dem Ziel, mit Ihnen Vermeidungsstrategien zu erarbeiten, sodass Sie nicht nur ein positives Gutachten erhalten, sondern auch Zukunft unauffällig am Verkehr teilnehmen.

3.MPU aufgrund von Drogen

Wird bei Ihnen aufgrund des Konsums von Drogen oder Alkohol ein MPU-Gutachten gefordert, müssen Sie möglichst sofort beginnen, die geforderten Abstinenzzeiträume einzuhalten. Diese sind in jedem Bundesland verschieden und orientieren sich an dem Bundesland, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wir beraten Sie in Kassel gern zu den entsprechenden Zeiträumen.

4.MPU aufgrund von Straftaten

Gewaltstraftaten führen auch häufig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dies geschieht meist schon während des Prozesses. Es geht dabei um Taten, die impulsiv und unter Einsatz von Gewalt begangen wurden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann begründete Zweifel an der Fähigkeit des Probanden, die im Straßenverkehr geforderte gegenseitige Rücksichtnahme an den Tag legen zu können. Gewalttaten stehen ebenfalls im Widerspruch zum Grundsatz der Vorsicht, die im Straßenverkehr zu herrschen hat und die deshalb auch in der StVO festgeschrieben steht.

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